[..]Als Bürgermeister kann und werde ich mich jedoch nicht als bloße „Gegenregierung“ zur CDU/FDP-Koalition verstehen. Die politische Umsetzung der getroffenen Sachvereinbarungen würde aber einer zuätzlichen Kontrolle durch den Bürgermeister unterworfen. C7DU und FDP könnten ihre Politik nicht auf die Spitze treiben, wenn dies für das Gesamtwohl schädlich wäre.[..]
Hessen stehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes rund 7,4 Milliarden Euro zur Verfügung: Davon fließen rund 4,7 Milliarden Euro an die Kommunen, 950 Millionen Euro sind für Krankenhäuser und mehr als 1,7 Millionen Euro für das Land vorgesehen. Jeder Kommune wird daraus für den Förderzeitraum ein maximal mögliches Kontingent für Investitionsförderungen zugewiesen
Quelle: Finanzen Hessen
Das Kontingent für Rödermark für Investitionen Das Kontingent für Rödermark für Investitionen
In der Förderliste ist Rödermark nicht zu finden.
Für grundhafte Sanierung der Straßen gibt es doch einen aktuellen Bedarf.
Jetzt wird es spannend.
Ist ein Straßenbeitrag notwendig?
Bei den derzeit laufenden Förderprogrammen,
wie zum Beispiel dem Stadtumbau auf Grundlage des ISEK, wird bei einer grundhaften Straßensanierung ein Straßenbeitrag berücksichtigt und zwar unabhängig davon, ob die Stadt tatsächlich einen Beitrag erhebt oder nicht. So ist es in den Vergaberichtlinien (RiLiSE) geregelt und wird auch im ISEK-Handbuch (Beiträge unterstellt) der Stadt Rödermark entsprechend berücksichtigt.
Beim neuen „Sondervermögen Infrastruktur“ kann ich keinen eindeutigen Hinweis darauf finden, dass diese Regelung angewandt wird.
FAQs Straßenkostenbeiträge
Frage: Wie wirkt sich das Gesetz über kommunale Abgaben (KGA) bei Fördermaßnahmen aus?
Antwort: Anliegerbeiträge werden bei Fördermaßnahmen als nicht zuwendungsfähige Kosten abgesetzt. Unabhängig davon, ob der/die Zuwendungsempfänger/-in tatsächlich Anliegerbeiträge erhebt. Quelle
Zu klären wäre, ob diese Regelung auf das LuKIFG/Sondervermögen übertragen wird.
Interessant ist Punkt 4.8 zum
„Erlasses zur Umsetzung“. Dort wird zwischen Eigenmitteln, Drittmitteln sowie förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben unterschieden. Die entscheidende Frage ist daher:
Sind unter den dort genannten „Drittmitteln“ auch fiktive Straßenbeiträge zu verstehen, wie sie bei der RiLiSE berücksichtigt werden?
Bei anderen hessischen Förderprogrammen ist die Anrechnung fiktiver Anliegerbeiträge ausdrücklich geregelt. Beim LuKIFG kann ich eine solche Regelung nicht finden.
Wenn es so ist, dass keine fiktiven Straßenbeiträge angerechnet werden müssen. Ja dann:
Die grundhafte Sanierung könnte mit dem bisherigen Ansatz von 1 Mio. € jährlich aus den zusätzlichen Infrastrukturmitteln „rechnerisch“ für 9 Jahre finanziert werden.
Sollte man sich allerdings für den bedarfsdeckenden Ansatz entscheiden, der da 2,2 Mio liegt, könnte man „rechnerisch“ 4 Jahre ohne einen Straßenbeitrag auskommen.
Voraussichtlich 2029 wird nochmals ein bisher nicht
bezifferter Betrag über das Sondervermögen zur Verfügung gestellt. Hessen kann voraussichtlich 1,7 Milliarden € an die Kommunen verteilen.
Das Thema werden wohl auch die Stadtverordneten bereits im Auge haben und sich bei der Verwaltung die notwendigen Informationen einholen bzw. schon haben.
Mein Fazit.
Schön wäre es, wenn keine „fiktiven Straßenbeiträge angerechnet würden.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es wirklich so einfach ist.
Weiterführend.
[..]Wir geben ihnen daher nicht nur den Großteil des Geldes, das der Bund dem Land zur Verfügung stellt, sondern auch größtmögliche Freiheit, es in ihrem Sinne einzusetzen.
Und unter: Wofür können die Kommunen das Geld verwenden?: Die Kommunen erhalten das Geld unbürokratisch und sollen es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Wachstum und Lebensqualität werden damit gefördert. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden[..]
Quelle: https://finanzen.hessen.de/presse/42-millionen-fuer-19-weitere-kommunale-projekte
Beispiel Birstein: Hier steht
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens
Infrastruktur 1.893.194 € bekommen.
Beispiel Künzell
Mobilität Grundhafte Erneuerung der Friedenstraße
Investitionsvolumen 1.100.000
Bundesmittel LuKIFG 1.100.000
Im Haushaltsplan noch mit 1.500.000 € aufgeführt. Und ab 2026 mit 0,00 €
Ich denke, es ist jetzt genug. Die Stadtverordneten sind jetzt an der Reihe, die Verwaltung zu befragen.
Es geht ja letztendlich um sehr viel Geld für die Bürger
—ob es zwei Rathäuser braucht…. (Michael Gensert) Siehe OP‑Printausgabe vom 10.09.2026 Jetzt auch bei OP-Online
Wenn diese Frage ausgesprochen wird, muss man doch fragen: Wie finanziere ich das neue Rathaus?
Da kommt das Sonderprogramm Infrastruktur mit seinen 9,5 Mio. gerade richtig.
Das kann man sich wohl abschmiken.
„Investitionen in die allgemeine Verwaltung, worunter ein Rathaus fällt, seien nicht förderfähig.“
Der Deutsche Städtetag fordert, im Bundeshaushalt für 2027 eine 30-Milliarden-Soforthilfe für die Kommunen zu verankern und kritisiert geplante Kürzungen bei Klimaschutzprogrammen. Dazu sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung der Rheinischen Post:
[..] Wir fordern deshalb eine jährliche Soforthilfe von 30 Milliarden Euro für die Kommunen. Das entspricht in etwa dem aktuellen jährlichen Defizit der kommunalen Haushalte. Der Bund muss uns hier unterstützen, denn dieses Defizit haben wir nicht selbst verursacht.[..]
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